Moped, Motorrad,PKW oder LKW – Fahren macht Spaß

Die Fahrschule Gero Schmidt bietet folgende Führerscheinklassen in ihren Filialen in Siegen-Kaan, Wilnsdorf-Niederdielfen und Wilnsdorf an:

Klasse Mindestalter Fahrzeuge
B  

18 Jahre

Kraftwagen bis max. 3,5t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) auch mit Anhänger bis 750 kg oder Zugkombination bis 3,5t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist.
B96 18 Jahre * Fahrzeugkombinationen über 3,5t ZGM aber noch unter 4,25t ZGM
BE 18 Jahre * Fahrzeugkombinationen über 4,25t ZGM
A1 16 Jahre Leichtkrafträder bis 125ccm, max. 11kW Nennleistung und max. 0,1 kw/kg.
A2 18 Jahre Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 35kW und einem Verhältnis Leistung zum Leergewicht von max. 0,2 kW/kg
A (offen) 24 Jahre bei Direkteinstieg Krafträder (unbeschränkt), über 50ccm oder mehr als 45km/h
AM 16 Jahre Zweiräder bis max 50ccm und max 45km/h sowie Drei- und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max. 45km/h und bis 50ccm bei Fremdzündungsmotoren, 4kW Nutzleistung bei anderen Motoren, 4kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren und 350kg Leermasse ohne Gewicht der Batterien bei vierrädrigen Elektro-fahrzeugen
L 16 Jahre Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden), außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25km/h
Mofa 15 Jahre Zweiräder bis 50ccm und max. 25km/h

* auch mit 17 in Begleitung einer Begleitperson, die folgende Auflagen erfüllen muss:

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
  • darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten belastet sein

 

Klasse Beschreibung Erwerb setzt voraus schließt ein Bemerkungen
LKW
C Kraftwagen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz) ab 21 Jahren B C1 Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig
CE Last- und Sattelzüge ab 21 Jahren C BE, C1E, D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden, T siehe C
Sonstige
T Zugmaschinen, mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (auch mit Anhänger) ab 16/18 Jahren M, S und L Bis 18 Jahre nur bis 40 km/h

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