Moped, Motorrad,PKW oder LKW – Fahren macht Spaß
Die Fahrschule Gero Schmidt bietet folgende Führerscheinklassen in ihren Filialen in Siegen-Kaan, Wilnsdorf-Niederdielfen und Wilnsdorf an:
Klasse | Mindestalter | Fahrzeuge |
B
|
18 Jahre *
|
Kraftwagen bis max. 3,5t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) auch mit Anhänger bis 750 kg oder Zugkombination bis 3,5t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist. |
B96 | 18 Jahre * | Fahrzeugkombinationen über 3,5t ZGM aber noch unter 4,25t ZGM |
BE | 18 Jahre * | Fahrzeugkombinationen über 4,25t ZGM |
A1 | 16 Jahre | Leichtkrafträder bis 125ccm, max. 11kW Nennleistung und max. 0,1 kw/kg. |
A2 | 18 Jahre | Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 35kW und einem Verhältnis Leistung zum Leergewicht von max. 0,2 kW/kg |
A (offen) | 24 Jahre bei Direkteinstieg | Krafträder (unbeschränkt), über 50ccm oder mehr als 45km/h |
AM | 16 Jahre | Zweiräder bis max 50ccm und max 45km/h sowie Drei- und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis max. 45km/h und bis 50ccm bei Fremdzündungsmotoren, 4kW Nutzleistung bei anderen Motoren, 4kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren und 350kg Leermasse ohne Gewicht der Batterien bei vierrädrigen Elektro-fahrzeugen |
L | 16 Jahre | Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden), außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25km/h |
Mofa | 15 Jahre | Zweiräder bis 50ccm und max. 25km/h |
* auch mit 17 in Begleitung einer Begleitperson, die folgende Auflagen erfüllen muss:
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten belastet sein
Klasse | Beschreibung | Erwerb | setzt voraus | schließt ein | Bemerkungen |
LKW | |||||
C | Kraftwagen über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 8 Sitzplätze (ausgenommen Fahrersitz) | ab 21 Jahren | B | C1 | Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig |
CE | Last- und Sattelzüge | ab 21 Jahren | C | BE, C1E, D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden, T | siehe C |
Sonstige | |||||
T | Zugmaschinen, mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h (auch mit Anhänger) | ab 16/18 Jahren | – | M, S und L | Bis 18 Jahre nur bis 40 km/h |